Prüfungsordnung zur Weiterbildung in psychoanalytischer Paartherapie

Formale Voraussetzungen der Zulassung zur Prüfung in Psychodynamischer Paartherapie

Externe Bescheinigungen

Kopie des Abschlusses der zugrundeliegenden psychotherapeutischen Weiterbildung.

Durchführung von mindestens 80 Sitzungen Paartherapie (mindestens drei Fälle, davon ein Fall mit mindestens 20 Stunden). Hierzu müssen mindestens 24 Unterrichtseinheiten (UE) an externer Supervision bescheinigt werden.

Diese Bescheinigungen sind bei der Anmeldung zur Prüfung vorzulegen.

Voraussetzung zur Zulassung

Die Teilnahme an 6 viertägigen Workshops plus mindestens 6 Online-Seminaren von mind. 180 Minuten Dauer innerhalb von drei Jahren beinhaltet 252 Unterrichtseinheiten. Davon bestehen 120 UE aus Theorie, 52 UE aus Selbsterfahrung und 80 UE aus Supervision. Dabei darf ein verpasster Workshop durch 4 Online-Seminare oder das Einführungsseminar ersetzt werden. Die Gruppensupervisionen des verpassten Workshops
können durch 2 Einzelsupervisionen ausgeglichen werden.

Mindestens ein auf einem Workshop vorgetragenes Referat.

Zwei Fallvorstellungen, die im Rahmen der Workshops supervidiert wurden. 

Eine Abschlussarbeit über eine Paartherapie über mindestens 20 Therapiestunden.

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Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich spätestens am Ende des der Prüfung vorangehenden Workshops.

Ablauf

Die Prüfungen finden nach Abschluss der Weiterbildung in gesonderten Prüfungsgesprächen (gegebenenfalls auch online) statt.

In einem Kolloquiumsgespräch wird eine Paarberatung/-therapie vorgestellt und diskutiert.
Vier Wochen vorher ist dem IFP ein anonymisierter Fallbericht im Umfang von höchstens zehn Seiten einzureichen.

Das Kolloquium dient dem gegenseitigen Austausch über Inhalte und Verlauf der Fortbildung und einer abschließenden Evaluierung.

Das IFP stellt im Anschluss ein qualifiziertes Zertifikat aus