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Eine wesentliche Basis stellen die Überlegungen von Henry Dicks zum unbewussten Zusammenspiel von Paaren dar, wie sie Jürg Willi im deutschen Sprachraum bekannt gemacht hat (Kollusion). Ein weiteres zentrales Konzept sind die objektbeziehungspsychologischen Ansätze, wie sie z.B. von W.R.D. Fairbairn, M. Balint, D.W. Winnicott, D. Scharff und J.S. Scharff vertreten werden. J. Bowlbys Ergebnisse der Bindungsforschung wie auch Fonagys Überlegungen zur Mentalisierung haben in ihrer Anwendung auf die Beziehung in der Partnerschaft weitere wichtige Impulse auf die Entwicklung der psychodynamischen Paartherapie gegeben und werden mitberücksichtigt. Von großer Bedeutung sind auch die Beiträge zur Weiterentwicklungen von H.-E. Richter, T. Bauriedl und M.L. Moeller.
Die Weiterbildung soll dazu befähigen, psychodynamische Konflikt- und Beziehungsstrukturen von Paaren zu erkennen und zu verstehen sowie die sich entfaltenden Übertragungs- und Gegenübertragungsprozesse in der Arbeit mit Paaren wahrzunehmen, als Mittel der Kommunikation zu begreifen und für den therapeutischen Prozess fruchtbar zu machen. Der Erwerb diagnostischer Fertigkeiten, paartherapeutischer Haltung und Behandlungskompetenz sind weitere zentrale Lernziele.
Das Verstehen der zugrunde liegenden Paardynamik, der therapeutische Umgang mit den sich entfaltenden unbewussten Prozessen in der Behandlungssituation und das gezielte Einsetzen der eigenen inneren Vorgänge als zentrales therapeutisches Instrument sollen vermittelt werden. Die begleitende Selbsterfahrung soll dieses Instrument präziser „stimmen“.
Das Verstehen der unbewussten Paarabwehr, wie sie sich in speziellen, gemeinsam operierenden Abwehrmechanismen zeigt und die Förderung der gegenseitigen Einfühlung sind wichtige Elemente der Paartherapie, die zu einer bewussten Beziehung führen soll.
Diese Verschränkung von Theorievermittlung mit eigenen Erfahrungen ermöglicht es, kognitiv und emotional stimmig, authentisch, zugleich reflektierend und deutend Paare in der Krise therapeutisch begleiten zu können. Fallvorstellungen und Diskussionen dienen der ergänzenden Illustration der Verstehensmöglichkeiten und helfen beim therapeutischen Umgang mit schwierigen Situationen.
Psychodynamische Paartherapie als Methode findet Anwendung in der Krisenintervention, der Fokaltherapie und Paarberatung sowie als Langzeittherapie, außerdem zusammen mit Kenntnissen in Gruppenanalyse, die nicht Bestandteil dieses Curriculums ist, als Paargruppenanalyse.
Das Weiterbildungsangebot richtet sich an
Interessierte aus dem Bereich der in der Richtlinienpsychotherapie (Ärztliche und Psychologische Psychotherapeut:innen, Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut:innen) und andere Berufsgruppen wie der Sozialpädagogik, der Krankenhausseelsorge, der Supervision und anderen professionell mit Paaren Arbeitende.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene, wenn möglich psychotherapeutische oder beraterische Berufsausbildung, die parallel zur Weiterbildung eine Arbeit mit Paaren ermöglicht. Alle Bewerber sollen in ihren Berufsfeldern während der Weiterbildung therapeutisch beziehungsweise beraterisch mit Paaren tätig sein können.
Die Bewerber sollten psychoanalytische Grundkenntnisse aufweisen oder in der ersten Phase der Weiterbildung diese an einem psychoanalytischen Ausbildungsinstitut im Rahmen der dort angebotenen Veranstaltungen erwerben.
Die Zulassung zur Weiterbildung erfolgt nach einem, manchmal nach mehreren Aufnahmegesprächen mit Mitgliedern des Weiterbildungsausschusses des Instituts für Paartherapie.
Als monatlicher Beitrag für die 3-jährige Weiterbildung sind 170 € bis 190 € zu entrichten, abhängig von der Anzahl der Teilnehmenden. Im monatlichen Weiterbildungsbeitrag sind Präsenz- sowie die zwei notwendigen Online-Seminare dazwischen enthalten. Optional können weitere Online-Seminare hinzugebucht werden. Kostenermäßigungen sind individuell möglich.
Die Gebühren für externe Prüfungen regelt die zuletzt gültige Prüfungsordnung.
Notwendig ist eine bestimmte Menge an UE an Supervision als Einzel- oder Gruppensupervision für die paartherapeutischen Fälle. Insgesamt sollen extern und intern eine bestimmte Anzahl an Paartherapiesitzungen besprochen werden. Es sollen verschiedene Fälle in den Supervision vorgestellt werden. Näheres regelt eine eigene Supervisionsordnung.
Mindestens ein auf einem Workshop vorgetragenes Referat ist zur Zulassung zum Abschluß nötig.
Zum Abschluss ist die Durchführung von mindestens 80 Sitzungen Paartherapie notwendig, mindestens drei Fälle, davon ein Fall mit mindestens 20 Stunden. Dazu sind mindestens 24 Unterrichtseinheiten (UE) an externer Supervision notwendig.
Die Prüfungen finden nach Abschluss der Weiterbildung in gesonderten Prüfungsgesprächen (gegebenenfalls auch online) statt. In einem Kolloquiumsgespräch wird eine Paarberatung/-therapie vorgestellt und diskutiert.
Vier Wochen vorher ist dem IFP ein anonymisierter Fallbericht im Umfang von höchstens zehn Seiten einzureichen.
Das Kolloquium dient dem gegenseitigen Austausch über Inhalte und Verlauf der Weiterbildung und einer abschließenden Evaluierung.
Die vertragliche Übereinkunft finden Sie hier.
Das IFP stellt ein qualifiziertes Zertifikat aus. Zusammen mit der Empfehlung, eine aufbauende familientherapeutische Weiterbildung an einem Institut des Bundesverbandes Psychoanalytische Paar- und Familientherapie (BvPPF) zu absolvieren, stellt es den notwendigen fachlichen Nachweis für die Aufnahme als ordentliches Mitglied in den BvPPF dar. Näheres regelt die jeweils letzte Aufnahmeordnung und die Satzung des BvPPF. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.