Seit 2004 bietet das Institut für Paartherapie IFP kontinuierlich zertifizierte Fort- und Weiterbildungen in Psychodynamischer Paartherapie an.
Seit Oktober 2022 wird die dreijährige Weiterbildung in psychodynamischer Paartherapie in neuem Format als Kohorte angeboten und mit aktuellen Perspektiven einer Beziehungs-orientierten Psychoanalyse, Beiträgen aus Sozialtheorie und zur gesellschaftlichen Relevanz aktualisiert.
Die psychoanalytische Paartherapie, wie sie im IFP Frankfurt vermittelt wird, gründet wesentlich auf objektbeziehungs-psychologischen Konzepten. Diese wurden am Tavistock Institute in den 1960er-Jahren unter anderem von W. R. D. Fairbairn, Michael Balint und Donald Winnicott entwickelt und später von David Scharff sowie Jill Savege Scharff in ihren Arbeiten über das interpersonelle Unbewusste für die Paartherapie weitergeführt.
Ein zentraler Bezugspunkt sind die Überlegungen von Henry Dicks zur unbewussten Passung von Paaren („unconcious Complementary beschrieben in „Marital Tension“ 1967“). Im deutschsprachigen Raum wurden diese unbewussten gegenseitigen Projektions-Prozesse insbesondere durch Jürg Willi unter dem Begriff der „Kollusion“ bekannt.
Auch die Bindungsforschung, begründet von John Bowlby, liefert wichtige Impulse für das Verständnis von Paarbeziehungen. Ergänzend dazu werden neuere Konzepte der Mentalisierung – etwa von Peter Fonagy und Peter Rottländer – sowie Feld- und Link-Theorien zur Intersubjektivität des Unbewussten vermittelt.
Wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung der Paartherapie stammen zudem von Horst-Eberhard Richter, Thea Bauriedl, Michael Lukas Moeller und jüngst von Mary Morgan.
Ein vertiefender Bestandteil der Weiterbildung ist die Auseinandersetzung mit kulturhistorischen und gesellschaftspolitischen Einflüssen auf Paar- Beziehungen in ihrer wechselseitigen Bezogenheit im soziokulturellen Raum.
Im Zentrum steht das Verstehen der unbewussten Paardynamik: insbesondere der gemeinsam entwickelten interpersonellen und psychosozialen Abwehrmuster. Von besonderer Bedeutung ist dabei das Erkennen wechselseitiger Projektionen und projektiver Identifizierungen – ebenso wie deren Bearbeitung im therapeutischen Prozess. Ziel ist eine bewusstere, differenziertere und lebendigere Gestaltung von Beziehung.
Psychoanalytische Paartherapie findet in unterschiedlichen Settings Anwendung: in der Krisenintervention, in fokussierten therapeutischen Prozessen, in der Paarberatung, in Mediationen, sowie in längerfristigen Behandlungen. In Verbindung mit gruppenanalytischem Wissen – das nicht Bestandteil dieses Curriculums ist – kann sie auch im Rahmen von Paargruppen eingesetzt werden.
Das Weiterbildungsangebot richtet sich an in der Richtlinienpsychotherapie tätige Therapeut:innen (Ärztliche und Psychologische Psychotherapeut:innen, Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut:innen) und Interessierte aus Berufsgruppen, die mit Paaren arbeiten wie z.B. Sozialpädagog:innen.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene, psychotherapeutische Weiterbildung. Es müssen psychodynamische und psychoanalytische Grundkenntnisse vorhanden sein.
Ein oder mehrere Aufnahmegespräche werden von Mitgliedern des Weiterbildungsausschusses des IFP geführt.
Die Weiterbildung befähigt dazu, psychodynamische Konflikt- und Beziehungsstrukturen von Paaren vor dem Hintergrund objektbeziehungstheoretischer Konzepte zu erkennen und zu verstehen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Wahrnehmung und Einordnung von Übertragungs- und Gegenübertragungsprozessen in der therapeutischen Arbeit mit Paaren.
Vermittelt wird zudem ein vertieftes Verständnis der zugrunde liegenden kollusiven Dynamiken sowie ein sicherer Umgang mit den sich im Behandlungsprozess entfaltenden unbewussten Prozessen. Die eigene Gegenübertragung wird dabei als zentrales therapeutisches Instrument bewusst genutzt und durch begleitende Selbsterfahrung weiter differenziert und „fein abgestimmt“.
Ergänzend werden diagnostische Fertigkeiten, eine fundierte paartherapeutische Haltung und konkrete Behandlungskompetenzen entwickelt. Die enge Verbindung von theoretischem Wissen und eigener Erfahrung ermöglicht es, Paare sowohl reflektiert als auch authentisch durch Krisen zu begleiten.
Fallvorstellungen und gemeinsame Diskussionen vertiefen das Verständnis und unterstützen den professionellen Umgang mit komplexen und herausfordernden Behandlungssituationen.
Das IFP stellt ein qualifiziertes Zertifikat aus. Zusammen mit der Empfehlung, eine aufbauende familientherapeutische Weiterbildung an einem Institut des Bundesverbandes Psychoanalytische Paar- und Familientherapie (BvPPF) zu absolvieren, stellt es den notwendigen fachlichen Nachweis für die Aufnahme als ordentliches Mitglied in den BvPPF dar. Näheres regelt die jeweils letzte Aufnahmeordnung und die Satzung des BvPPF. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Das Verstehen der unbewussten Kollusion – des unbewussten Zusammenspiels – eines Paares, wie es in speziellen, gemeinsam operierenden Abwehrmechanismen deutlich wird, sind grundlegende Elemente der psychoanalytischen Paartherapie, um die Förderung der gegenseitigen Einfühlung der beiden Partner zu fördern.
Als Methode findet sie Anwendung in der Krisenintervention, der Fokaltherapie und Paarberatung sowie als Langzeittherapie, außerdem zusammen mit Kenntnissen in Gruppenanalyse, die nicht Bestandteil dieses Curriculums ist, als Paargruppenanalyse.
Interessierte aus dem Bereich der in der Richtlinienpsychotherapie Tätigen (Ärztliche und Psychologische Psychotherapeut: innen, Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut:innen) und andere Berufsgruppen wie der Sozialpädagogik, der Krankenhausseelsorge, der Supervision und anderen professionell mit Paaren Arbeitende.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene psychotherapeutische Berufsausbildung, die parallel zur Weiterbildung eine Arbeit mit Paaren ermöglicht. Alle Bewerber sollen in ihren Berufsfeldern während der Weiterbildung therapeutisch /beraterisch mit Paaren tätig sein können.
Die Bewerber:innen müssen psychoanalytisch – psychodynamische Grundkenntnisse aufweisen.
Die Zulassung zur Weiterbildung erfolgt nach einem oder mehreren Aufnahmegesprächen mit Mitgliedern des Weiterbildungsausschusses des Instituts für Paartherapie.
N. N.
Selbsterfahrung findet intern während der Workshops statt.
Supervisionen finden intern während der Workshops statt,
dazu kommt Externe Supervision.
Diese Bescheinigungen sind bei der Anmeldung zur Prüfung vorzulegen:
Teilnahme an 252 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren:
Ein verpasster Workshop kann durch 4 Online-Seminare oder das Einführungsseminar ersetzt werden.
Die Gruppensupervisionen des verpassten Workshops
können durch 2 Einzelsupervisionen ausgeglichen werden.
Mindestens ein auf einem Workshop vorgetragenes Referat.
Zwei Fallvorstellungen, die im Rahmen der Workshops supervidiert wurden.
Eine psychodynamisch strukturierte Abschlussarbeit über eine Paartherapie über mindestens 20 Therapiestunden.
Die Prüfungen finden nach Abschluss der Weiterbildung in gesonderten Prüfungsgesprächen (gegebenenfalls auch online) statt.
In einem Kolloquiumsgespräch wird eine Paarberatung/-therapie vorgestellt und diskutiert.
Vier Wochen vorher ist dem IFP ein anonymisierter Fallbericht im Umfang von höchstens zehn Seiten einzureichen.
Das Kolloquium dient dem gegenseitigen Austausch über Inhalte und Verlauf der Fortbildung und einer abschließenden Evaluierung.
Das IFP stellt im Anschluss ein qualifiziertes Zertifikat aus
1. In der Weiterbildung in psychodynamischer Paartherapie findet die Supervision grundsätzlich bei zugelassenen Mitgliedern des Instituts statt (Supervisor:innen).
2. Der Weiterbildungsausschuss des IFP bestimmt dazu besonders geeignete Mitglieder. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
3. Supervisor:innen, die gleichzeitig die Selbsterfahrungsgruppe der Supervision suchenden Weiterbildungsteilnehmer:innen leiten, sind dafür grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Grundsätzlich zugelassen sind Gastreferent:innen, die während einer Ausbildungsveranstaltung des IFP Supervision anbieten.
5. Die Supervisor:innen betreuen jeweils maximal 3 Supervisand:innen einzeln oder eine Gruppe mit maximal 3 Teilnehmer:innen. Eine Gruppensitzung (90 Min.) wird wie eine anderthalbfache Einzelsitzung gezählt. Sollten insgesamt mehr Anfragen als Plätze vorhanden sein, bestimmt der Weiterbildungsausschuss das weitere Vorgehen.
6. Die Supervisand:innen wählen nacheinander zwei verschiedene Supervisor:innen, zwischen denen die notwendigen externen Supervisionen etwa hälftig aufgeteilt werden sollen.
7. Auswärtige Weiterbildungsteilnehmer:innen können Telefon- und Online-Supervision in Anspruch nehmen.
8. Sollte das IFP nicht genügend Plätze anbieten können, sind grundsätzlich die Supervisor:innen des Bundesverbandes für psychoanalytische Paar- und Familientherapie zugelassen (www.bvppf.de).
9. Für den Fall, dass keine der genannten Möglichkeiten in Betracht kommt, kann auf ausführlichen schriftlichen Antrag an den Weiterbildungsausschuss und nach dessen Genehmigung eine auswärtige Supervision genutzt werden.
10. Änderungen der Supervisionsordnung werden vom Weiterbildungsausschuss vorgeschlagen und vom Vorstand genehmigt. Im Konfliktfall entscheidet die Mitgliederversammlung.
Fassung vom 28.07.2021
Institut für Paartherapie (IFP) e.V.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Unter Einstellungen erhalten Sie dazu detaillierte Informationen und können wählen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit im Cookie-Manager am Seitenende rechts widerrufen oder anpassen.